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Ihre Fragen, Unsere Antworten
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Was versteht man unter einer Freitodhilfe?
Unter Freitodhilfe versteht man die Unterstützung bei der selbstbestimmten Beendigung des Lebens. Der Wortteil „Frei“ soll dabei unterstreichen, dass der Patient frei in seiner Entscheidung sein muss. Es finden sich hierzu verschiedene Begriffe: Assistierter Suizid, begleitete Selbsttötung, assistierte Selbsttötung. Das Wort Selbstmord soll keine Verwendung mehr finden, weil es sich natürlich nicht um einen Mord handelt.
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Ist Freitodhilfe rechtlich erlaubt?
Die Freitodhilfe ist nicht nur erlaubt, sondern es handelt sich sogar um ein Grundrecht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2020 festgestellt und gründet sich aus dem Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.“
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Welche Bedingungen müssen für assistierte Suizidhilfe erfüllt sein?
Die Grundbedingungen sind die sogenannte Freiverantwortlichkeit und dass der Patient die letzte Handlung selber ausführt. Dies ist im Urteil vom 26.02.2020 ab Randnummer 241 zu finden.
Die Freiverantwortlichkeit umfasst vier Kriterien:
- die Fähigkeit, seinen Willen frei und unbeeinflusst von einer akuten psychischen Störung zu bilden und nach dieser Einsicht zu handeln
- die tatsächliche Bekanntheit über alle entscheidungserheblichen Gesichtspunkte
- das Fehlen von unzulässiger Einflussnahme oder Druck
- die Dauerhaftigkeit und Festigkeit des Entschlusses
Diese Kriterien werden in der Regel durch zwei Ärzte geprüft, nur bei geistigen Störungen muss ein fachpsychiatrisches Gutachten eingeholt werden.
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Was ist der Unterschied zwischen passiver, aktiver Sterbehilfe und Freitodhilfe?
Passive Sterbehilfe oder „Sterbenlassen“ bedeutet etwa das Beenden einer künstlichen Ernährung oder das Abstellen einer Beatmung aufgrund des Patientenwunsches. Das ist völlig legal. Bei der aktiven Sterbehilfe erhält der Patient eine tödliche Injektion durch den Arzt, bei der Freitodhilfe muss der Patient die Infusion letztlich selber aufdrehen. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten (§ 216 Strafgesetzbuch), die Freitodhilfe ein Grundrecht.
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Kann man das alles mit einer Patientenverfügung regeln?
Eine Patientenverfügung greift erst dann, wenn man seinen Willen nicht (mehr) bilden kann. Da die Grundvoraussetzung für eine Freitodhilfe die Willensfreiheit ist, kann man in einer Patientenverfügung keine Freitodhilfe vorausverfügen. Die Patientenverfügung ist ansonsten ein wichtiges Hilfsmittel, um langes Siechtum auf einer Intensivstation zu vermeiden.
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Darf sich die sterbewillige Person umentscheiden?
Den Wunsch zu sterben, darf man jederzeit zurückziehen oder das Datum verschieben. Der Patient selber entscheidet bis zum letzten Atemzug.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Möglichst alle Arztbriefe der letzten Jahre (bzw. die wichtigsten), sowie ein Attest über die geistige Gesundheit von einem zweiten Arzt (z.B. der Hausarzt).
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Können auch nicht körperlich erkrankte Personen eine Begleitung anfragen?
Im Grunde dürfen alle Menschen über 18 Jahre eine Freitodhilfe anfragen, die Prüfung bei körperlich gesunden ist die Wartezeiten sind allerdings strenger.
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Wie läuft die fachärztliche Prüfung ab?
Es finden mindestens 2 Arztkontakte statt, in diesen müssen sich unsere Ärzte überzeugen, dass Freiverantwortlichkeit besteht. Es handelt sich um ausführliche Gespräche, dabei erfolgt eine psychiatrische Untersuchung.
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Wann sind weitere Prüfungen und eine längere Wartezeit erforderlich?
Ein psychiatrisches Gutachten zur Frage der Freiverantwortlichkeit ist dann erforderlich, wenn schwerere psychiatrische Erkrankungen vorliegen oder körperliche Krankheiten fehlen.
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Wie lange dauert es, bis es „grünes Licht“ gibt?
Grünes Licht gibt es nach Prüfung der Unterlagen, Eingang der Bestätigung des zweiten Arztes und den ärztlichen Untersuchungen. Zudem ist bei Schwerkranken in der Regel eine Frist zur Sicherung der Nachhaltigkeit des Sterbewunsches von mindestens 14 Tagen ab dem Erstkontakt mit dem Arzt einzuhalten. Diese Frist verlängert sich bei körperlich nicht Schwerkranken.
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Wie verläuft die Freitodbegleitung?
Nach einvernehmlicher Terminfindung kommt unser kooperierender Facharzt zu Ihnen. Es werden erneut die Unterlagen eingesehen und die Kriterien zur Freiverantwortlichkeit geprüft. Wenn der Patient sagt, es soll losgehen, wird ihm eine Venenverweilkanüle am Arm angelegt und eine Infusion mit Kochsalzlösung angehängt. Die korrekte Lage wird eingehend geprüft. Dann übt der Patient mit der harmlosen Kochsalzlösung die eigene Freigabe der Infusion. Das gelingt auch bei schwerster körperlicher Behinderung und im höchsten Lebensalter. Sobald es losgeht startet die Videoaufzeichnung, es wird vor der Kamera nochmals das Einverständnis eingeholt, die Freigabe geübt. Wenn der Patient dann zustimmt, das die Narkoseinfusion angehängt wird, prüft der Facharzt nochmals, ob die Infusion gestoppt ist. Wenn der Patient diese Infusion dann freigibt, bleibt er noch etwa eine Minute wach, schläft dann ohne jedes Leidenszeichen entspannt ein, atmet noch wenige Male. Das Atmen wird dann wegen des sehr tiefen Schlafs einfach vergessen. Nach 5-10 Minuten zeigt das EKG dann einen Herzstillstand.
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Dürfen Angehörige einbezogen werden?
Angehörige oder Freunde dürfen – wenn der Patient dies wünscht – in jedem Stadium einbezogen werden. Sie dürfen auch beim Sterben anwesend sein, da dies sehr friedvoll verläuft.
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Welche Kosten entstehen?
Die Begleitung bis zum „grünen Licht“ kostet Netto 490 €. Die ärztliche Begleitung wird vom betreuenden Arzt selber in Rechnung gestellt und ist abhängig von rechtlicher und sozialer Situation. Der Arzt rechnet selber ab, da ansonsten zusätzlich Mehrwertsteuer anfallen würde (ärztliche Leistungen sind mehrwertsteuerbefreit).
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In welchem Gebiet ist leidfrei-sterben tätig?
Tätig sind wir in ganz Deutschland.
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Was passiert nach der Freitodhilfe?
Nach Feststellung des Todes muss die Kriminalpolizei informiert werden. Im Extremfall war es in der Vergangenheit so, dass uniformierte Polizei kommt, ein Ermittlungsverfahren gegen den Arzt eingeleitet wird und eine rechtsmedizinische Untersuchung erfolgt. Mittlerweile kommen in der Regel zwei nicht uniformierte Beamte und befragen den Arzt. Alle müssen sich ausweisen. In aller Regel werden die anwesenden Angehörigen gefragt, ob sie der Schilderung zustimmen, anschließend holt ein Vertragsbestatter den Leichnam ab. Sobald der Staatsanwalt den Vorgang geprüft hat, darf der Wunschbestatter die Leiche abholen. Dies ist mittlerweile die Regel.
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Welche Unterstützung erhalten Angehörige?
Angehörige werden – auf Wunsch des Patienten – begleitet. Es erfolgt regelhaft ein Trauernachgespräch durch eine zertifizierte Trauerberaterin, wir vermitteln professionelle Hilfsangebote.
