Mein Leben, mein Ende
Das Recht zu sterben
Informationen zur Freitodhilfe, zur rechtlichen Lage in Deutschland und zu weiterführenden Ressourcen.
Rechtliche Grundlage
Freitodhilfe statt Tötung auf Verlangen: Deutschlands liberale Rechtslage
Die meisten Deutschen sind falsch informiert und denken, dass Sterbehilfe in Deutschland verboten sei. Immer wieder hört man Forderungen nach einer liberalen Lösung mit Verweis auf die Nachbarländer, in denen es eine Regelung zur Tötung auf Verlangen gibt.
Richtig ist: Die Tötung auf Verlangen ist in Deutschland eine Straftat nach § 216 StGB. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 gibt es in Deutschland jedoch eine der liberalsten Rechtslagen zur Sterbehilfe weltweit – es ist ein Grundrecht, freiwillig angebotene Freitodhilfe in Anspruch zu nehmen.
Legitim ist dies allerdings nur, wenn der Sterbewillige wirklich freiverantwortlich handelt – deshalb wird hier bewusst der Begriff „Freitodhilfe" gewählt.
Gesellschaftlicher Kontext
Zehn Jahre Kontroverse: Der Streit um den richtigen Weg
Der Streit um den Umgang mit freiverantwortlichen Selbsttötungen hat in Deutschland nach über zehn Jahren Diskussion zu starren Positionen geführt.
Konservative Perspektive
Sorge um zu geringen Lebensschutz verletzlicher Gruppen bei gesetzlichen Regelungen zur Freitodhilfe. Körperliches Leiden sei praktisch immer zu lindern – im Extremfall durch palliative Sedierung.
Liberale Perspektive
Sorge um eine Pflicht zum qualvollen Weiterleben. Freitodhilfe soll bei schwerem Leiden oder am Lebensende nicht durch zu strenge Regeln verhindert werden.
Einigkeit besteht weitgehend darin, dass ein lebensfreundliches Klima durch Förderung von Suizidprävention, den Ausbau der Hospizarbeit und der Palliativversorgung geschaffen werden muss – keine grundsätzlichen Verbote, aber Anreize zum Weiterleben.
Medizinische Alternativen
Palliativmedizin als Alternative zur Freitodhilfe
Weitgehend von beiden Lagern anerkannt ist, dass es Situationen gibt, in denen Medizin nicht ausreichend helfen kann. Das konservative Lager vertritt die Auffassung, körperliches Leiden sei praktisch immer zu lindern – schließlich sei im Extremfall stets auch eine Dauernarkose (palliative Sedierung) möglich.
Die Gegenseite warnt: Mit Regelungen zur Freitodhilfe würde die gesellschaftliche Aufgabe nicht mehr ernst genug verfolgt, das Weiterleben auch mit Alter und Leiden so lebenswert zu gestalten, wie es möglich wäre.
Freitodhilfe bei körperlicher Gesundheit oder bei psychiatrischen Krankheiten ist mit dem großen Problem behaftet, dass diese Wünsche in hohem Maße auch durch psychiatrische Willensunfähigkeit bedingt sein können.
Zum Lebensschutz bei körperlich Gesunden
Medizinische Verantwortung
Die Rolle der Ärzteschaft bei freiverantwortlichen Sterbewünschen
Freitodhilfe kommt ausschließlich bei den seltenen Fällen in Frage, in denen der Selbsttötungswunsch ernsthaft, stabil, informiert und freiverantwortlich ist. Im Alltag kommt es in über 90 % der Fälle zu Selbsttötungen aufgrund geistiger Erkrankungen oder vorübergehender Krisen.
Niemand darf zur Unterstützung einer Selbsttötung verpflichtet werden – andererseits sollte Freitodhilfe Ärzten auch nicht untersagt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies klargestellt.
Medizinisches Fachwissen ist hilfreich, um:
- Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit auszuschließen
- Alternativen aufzuzeigen und damit den Lebensschutz in den Blick zu nehmen
- Den Sterbevorgang möglichst leidlos verlaufen zu lassen
Wir hoffen, dass Freitodhilfe eines Tages zum ganz normalen Repertoire guter Palliativversorgung gehört. Heute schon treffen wir schwere Entscheidungen am Lebensende in unseren Teams im Vier-Augen-Prinzip.
Weiterführendes
Videos & Bücher
Arte – Mein Recht zu sterben
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Mehr InformationenLetzte Worte
„Diese Entscheidung liegt einzig und allein beim betroffenen Menschen."
„Ich habe das immer gemocht, wenn ich eine Operation hatte, wenn man praktisch eingeschlafen ist. Beim Sterben ist es genau das Gleiche."
„Jeder Mensch sollte die Möglichkeit haben, sein Leben selbst zu beenden, wenn der Punkt gekommen ist. Diese Entscheidung liegt meines Erachtens einzig und allein beim betroffenen Menschen."
„Ich wünschte mir, dass sich das im Laufe der nächsten Zeit möglichst ändert, dass die Politik das endlich begreift."
Ein krebsbetroffener Mensch – kurz vor seinem selbstbestimmten Tod
